Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen erfolgen von uns ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muß er unser Angebot ablehnen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelleistungen der Fa. Diekhoff & Plehn Inh. Sandra Walter e.K., Computer- und Netzwerktechnik, im folgenden Diekhoff & Plehn genannt.
§ 2 Vertragsannahme
2.1 Eine Bestellung gilt erst bei Annahme des Auftrages durch die Fa. Diekhoff & Plehn als Vertrag. Bis dahin gilt das Angebot in allen Bestandteilen als unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich bestätigt wurde. Mündliche Vereinbarungen sind – Vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung – unwirksam. Ein Zwischenverkauf bleibt in jedem Falle vorbehalten. Wird die Annahme des Vertrages nicht innerhalb von 4 Wochen erklärt, kommt der Vertrag nicht zustande.
2.2 Bei Auftragserteilung von Individual-Hard- und Softwareaufträgen ist der Fa. Diekhoff & Plehn vor Aufnahme der Arbeiten ein Pflichtenheft zu übergeben oder unter Mitwir-kung der Fa. Diekhoff & Plehn zu erstellen. Im Pflichtenheft ist die Leistung beschrieben, auf die im Vertrag Bezug genommen wird. Sollten sich nach Erstellung des Pflichtenheftes Änderungen ergeben, können sich Gesamtpreise und Termine ändern.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
3.1 Berechnungsgrundlage ist das schriftliche Angebot bzw. die jeweils gültige Preisliste am Tage des Vertragsabschlusses. Sollte sich durch Lieferverzögerungen der Lieferwerke zum Zeitpunkt der Vetragsannahme oder Überschreitungen der Abnahmefristen des Kunden nachträglich noch Preisveränderungen ergeben, ist die Fa. Diekhoff & Plehn berechtigt, den jeweils letzten gültigen Preis in Rechnung zu stellen.
3.2 Alle genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird zu den am Tage des Entstehens der Steuerschuld geltenden Sätze und Bedingungen zusätzlich berechnet.
3.3 Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse ohne Skontoabzug. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.4 Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber als Zahlungsversprechen. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.
3.5 Der Käufer verpflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3.6 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt ,insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn andere Umstände bekanntwerden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist die Fa. Diekhoff & Plehn berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In solchen Fällen wird die Fa. Diekhoff & Plehn außerdem Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlung verlangen.
3.7 Bei Software-, Beratungs-, Organisations- oder ähnlichen Dienstleistungen ist die Fa. Diekhoff & Plehn berechtigt, entsprechend dem Stand der Leistungen abzurechnen.
3.8 Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung der Zahlung wegen etwaiger Gegenansprüche ist in jedem Falle ausgeschlossen.
§ 4 Lieferung, Versand, Installation
4.1 Die von der Fa. Diekhoff & Plehn genannten Lieferzeiten beruhen auf der Lieferlage ihrer Lieferwerke. Die Lieferzeit ist nur annähernd zu betrachten. Die Fa. Diekhoff & Plehn ist aber in jedem Fall um rechtzeitige Lieferung bemüht.
4.2 Der Versand erfolgt ab Lager Leopoldshöhe oder ab einer von der Fa. Diekhoff & Plehn bestimmten Stelle auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir uns vor.
§ 5 Recht auf Rücktritt
Werden der Fa. Diekhoff & Plehn nach Abschluß des Vertrages über den Kunden Tatsachen bekannt, die an der Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft zweifeln lassen, so ist die Fa. Diekhoff & Plehn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen.
§ 6 Entgegennahme
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig.
§ 7 Haftung / Gewährleistung
7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Diekhoff & Plehn jeglicher Art, einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei Überschreitung der Lieferzeit, bei fest vereinbarten Lieferzeiten und bei Nichtlieferung sowie bei Schäden im Rahmen von Montage-/Wartungsarbeiten auch bei leicht fahrlässigem Handeln.
7.2 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für ein geliefertes fabrikneues Produkt beträgt 24 Monate, beginnt mit dem Auslieferdatum von unserem Lager und ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Die Gewährleistungsfrist für ein geliefertes gebrauchtes Produkt beträgt 12 Monate gegenüber Verbrauchern (soweit lt. BGB zulässig), erlischt gegenüber Unternehmern, beginnt mit dem Auslieferdatum von unserem Lager und ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie der Rechnung, mit der das Teil geliefert wurde, beizufügen. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muß frei angeliefert werden. Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach dem Eintreffen bei ihm schriftlich anzeigt. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung des Liefergegenstandes, Fremdeingriff, mangelhafte Wartung Dritter, daß Öffnen von Geräten sowie auf ungewöhnliche Einflüsse, z. B. außergewöhnliche Umgebungseinflüsse, zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Innerhalb der Gewährleistungsfrist wird von der Fa. Diekhoff & Plehn oder durch eine autorisierte Fachwerkstatt für alle Maschinenteile, die infolge von Material- und Fabrikationsfehlern schadhaft werden, kostenlos Ersatz geleistet oder die Maschinen in der Werkstatt der Fa. Diekhoff & Plehn instand gesetzt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Fa. Diekhoff & Plehn über.
7.3 Die Fa. Diekhoff & Plehn hat grundsätzlich dreimaliges Nachbesserungsrecht bei der jeweils gelieferten Ware. Erst nach vergeblicher dritter Nachbesserung hat der Kunde Recht auf Wandlung oder Minderung.
7.4 Zubehör (externe Datenträger, Wechselplatten, Farbbänder, Toner, etc.) sowie Verschleißteile (insbesondere Druckköpfe, Akkus, Pufferbatterien, etc.) sind von der Gewährleistung ausgenommen.
7.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Maschine von Dritten vorgenommen werden oder wenn die Maschinennummer von den Geräten entfernt, geändert oder unleserlich ist.
7.6 Lohnkosten und Wegzeiten gehen nicht zu Lasten der Fa. Diekhoff & Plehn.
7.7 Die Fa. Diekhoff & Plehn übernimmt weiterhin keine Gewährleistung für Standardsoftware (Handelsware). Diese hingegen leistet der Software-Lizenzgeber direkt an den Kunden nach Maßgabe seiner Gewährleistungsbedingungen. Programmanpassungen oder speziell für den Auftraggeber entwickelte Programme müssen getestet und von Auftraggeber abgenommen werden. Schriftlich nachgewiesene Fehler werden innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe beseitigt (kostenlose Nachbesserung). Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung gem. § 538 BGB, bestehen nicht.
7.8 Diekhoff & Plehn tritt Ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden von Diekhoff & Plehn ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche, die von den Kunden gegen die Diekhoff & Plehn geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten von Diekhoff & Plehn abhängig. Diekhoff & Plehn ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme der Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.
§ 8 Verpflichtungen des Kunden
8.1 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, daß Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die Fa. Diekhoff & Plehn je nach Gegebenheiten, daß
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Fa. Diekhoff & Plehn gesandt wird.
b) der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält, dem technischen Außendienst der Fa. Diekhoff & Plehn freien Zugang zu dem Aufbewahrungsraum der Maschine zur Reparatur gewährt und alle erforderlichen technischen Einrichtungen, einschließlich Telefon- und Übertragungsleitungen zu Verfügung stellt.
8.2 Bevor der Kunde dem technischen Außendienst der Fa. Diekhoff & Plehn eine Maschine zur Wartung übergibt, hat er auf eigene Rechnung dafür Sorge zu tragen, daß alle Programme, Daten und Datenträger sowie nicht von der Fa. Diekhoff & Plehn gelieferte Zusatzeinrichtungen, Änderungen und Anbauten gesichert bzw. entfernt sind. Für zurückgesendete Datenträger und Massenspeicher übernimmt die Firma Diekhoff & Plehn keinerlei Haftung für darauf enthaltene Software / Daten.
8.3 Bevor der Kunde die Gewährleistung in Anspruch nimmt, muß er zur Fehlererkennung die zur Maschine gehörigen Diagnoseprogramme ausführen und das Ergebnis dem technischen Außendienst mitteilen.
8.4 Unnsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach dem Eintreffen bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Lieferung erfolgt bis zu restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen, bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung, unter verlängertem Eigentumsvorbehalt zugunsten der Fa. Diekhoff & Plehn gem. § 455 BGB.
9.2 Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist unzulässig, eine Pfändung oder sonstige Einwirkung Dritter in die Eigentumsrechte der Fa. Diekhoff & Plehn ist untersagt. Sollten dennoch durch Dritte Einwirkungen in die Eigentumsrechte der Fa. Diekhoff & Plehn oder Pfändung vorgenommen werden, hat der Kunde unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche, durch Intervention entstehende, gerichtliche oder außergerichtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
9.3 Solange die Fa. Diekhoff & Plehn Eigentumsrechte an dem Kaufgegenstand hat, ist Sie oder ein Bevollmächtigter jederzeit berechtigt, sich von dem Vorhandensein und Zustand des Gegenstandes zu überzeugen. Zu diesem Zweck erklärt sich der Kunde bereit, freien Zugang zum Aufenthaltsraum des Gerätes zu gewähren.
9.4 Der Kunde haftet für fahrlässige, vorsätzliche, unverschuldete oder verschuldete Schäden oder Untergang des Gegenstandes. Jegliche an der Vorbehaltsware entstandenen Schäden oder deren Verlust sind dem Eigentümer, der Fa. Diekhoff & Plehn, unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Datenschutz und Schlußbestimmungen
10.1 Diese Bedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Frühere Geschäftsbeziehungen treten außer Kraft.
10.2 Die Fa. Diekhoff & Plehn verpflichtet sich, sämtliche Daten und Unterlagen, die von ihr über den Kunden aufbewahrt werden, vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Daten und Unterlagen, die von ihm über die Fa. Diekhoff & Plehn aufbewahrt werden, vertraulich zu behandeln, bzw. insbesondere bei Preisvereinbarungen u. ä. Verschwiegenheit zu bewahren und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
10.4 Die Fa. Diekhoff & Plehn ist im Rahmen des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten über den Auftraggeber für eigene Zwecke nach § 33 BDSG zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Fa. Diekhoff & Plehn per Telefax, E-Mail etc. ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.
10.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Leopoldshöhe. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Detmold als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
10.6 Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bestimmungen ihr Gültigkeit.
10.7 Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angepaßte Einzelbestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
10.8 Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Leopoldshöhe im März 2011